Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)
„Die AHV verzeichnet in den Jahren 2021 bis 2030 ein kumuliertes Umlagedefizit von rund 43 Milliarden Franken und eine Finanzierungslücke von rund 53 Milliarden Franken. Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), über das am 19. Mai abgestimmt wird, würde die Finanzierungslücke um rund 30 auf 23 Milliarden Franken reduziert.“ (Hintergrunddokument zu Steuer-AHV-Vorlage)
In der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 wurde die Vorlage Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) angenommen.
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/reformen-revisionen/staf.html
Altersvorsorge 2020
„Mit der Reform sollten die Renten gesichert und die Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst werden. Mit Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen sollte die AHV bis Ende des nächsten Jahrzehnts im Gleichgewicht gehalten werden. Der Mindestumwandlungssatz sollte schrittweise gesenkt werden, um die obligatorische berufliche Vorsorge zu stabilisieren. Dank Massnahmen in der beruflichen Vorsorge und in der AHV sollten das Niveau der Altersrenten erhalten bleiben. Das Rentenalter der Frauen hätte schrittweise von heute 64 auf 65 Jahre angehoben werden sollen und die Möglichkeit zur flexiblen Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren geschaffen werden sollen.“ (BSV zum Thema Altersvorsorge 2020).
Die Vorlage zur Reform der Altersvorsorge betrifft das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 und – als separate Vorlage – den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
In der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurden beiden Vorlagen der Reform Altersvorsorge 2020 abgelehnt.
Nach der Abstimmungsniederlage der Altersvorsorge 2020 hat der
Bundesrat beschlossen, für AHV und Berufliche Vorsorge BVG zwei
getrennte Vorlagen zu erarbeiten.