Allgemeines
Die AHV kann bis zu 2 Jahren vor dem gesetzlichen Rentenalter bezogen werden. Dies hat allerdings zur Folge, dass die Rente lebenslänglich gekürzt wird: 6.8% bei 1 Jahr und 13.6% bei 2 Jahren. Ausserdem ist sicherzustellen, dass bis zum gesetzlichen Rentenalter AHV-Beiträge zu bezahlen sind.
AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige
Bei einer Frühpensionierung (vor dem gesetzlichen Rentenalter) ist wichtig zu wissen, dass auch AHV-Beiträge zu errichten sind, wenn kein Erwerbseinkommen vorhanden ist. Andernfalls wird die AHV-Rente lebenslänglich gekürzt.
Bei Ehepaaren wird das Einkommen beider berücksichtigt und je nach beruflichen Verhältnissen kann eine Befreiung von der Beitragspflicht resultieren.
Informationen zu Beiträgen der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO sind zu finden unter
https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Merkbl%C3%A4tter/Beitr%C3%A4ge-AHV-IV-EO-ALV
Für die Berechnung der Beiträge bestehen online verschiedene Rechner. Leider sind diese meistens wenig aussagekräftig, ein guter Rechner ist zu finden unter
https://www.svasg.ch/online-schalter/berechnungstools/online-berechnungen/ne.php
Bitte beachten, dass nur die Beitragsverfügungen der Ausgleichskasse verbindlich sind. Die meisten Ausgleichskassen haben ein Formular für die Berechnung.
Mögliche Optionen
Die AHV-Rente dient als existenzielles Grundeinkommen und der Bezug vor dem gesetzlichen Pensionierungsalter (mit der lebenslänglichen Reduktion der Rente) ist eine Option, die gut überlegt sein sollte. In folgenden Fällen kann diese Option Sinn machen:
- bei Ehepaaren und Paaren mit eingetragener Partnerschaft werden die AHV-Renten auf eine maximale Paar-Rente gekürzt (plafoniert) und wenn die einzelnen Partner bereits viele Einzahlungen geleistet haben, hat ein Vorbezug möglicherweise keinen nennenswerten Einfluss auf die plafonierte Paar-Rente
- bei Arbeitslosigkeit kurz vor dem gesetzlichen Rentenalter ist der Vorbezug eine mögliche Notlösung
Eine ungünstige Option ist der Vorbezug der AHV bei einem grösseren steuerbaren Vermögen als Fr. 1’000’000, weil in diesem Fall die jährlichen Beiträge sehr hoch sind, vgl. nachfolgende Grafik:

Pensionierungsrechner
Vorsorge-Berechnungen mit AHV, Pensionskasse, der persönlichen
Vorsorge (Säule 3a) inkl. Budget und Auswertung sind mit dem
Pensionierungs-Rechner möglich. Die Ergebnisse liefern ein besseres
Verständnis der persönlichen Vorsorge-Situation, ersetzen aber keine
professionelle Beratung.
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