Allgemeines
Der Bezug der AHV-Rente kann 1 bis maximal 5 Jahre hinausgeschoben werden. Dementsprechend wird die Rente lebenslänglich erhöht:
- 1 Jahr: 5.2%
- 2 Jahre: 10.8%
- 3 Jahre: 17.1%
- 4 Jahre: 24.0%
- 5 Jahre: 31.5%
Auf dem Einkommen sind bis zum Bezug der AHV-Rente weiterhin Beiträge an die AHV zu entrichten.
Keine Beiträge sind notwendig bei einem Einkommen unter Fr. 1'400 monatlich bzw. Fr. 16'800 pro Jahr.
Für einen Aufschub der Rente muss ein Antrag gestellt werden bei der verantwortlichen Ausgleichskasse. Es wird derselbe Antrag verwendet wir bei der Anmeldung für eine Altersrente. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres seit Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu stellen.
Dieser Antrag muss nochmals gestellt werden bei der definitiven «Pensionierung».
Weitere Informationen
Mögliche Optionen
In folgenden Fällen kann diese Option Sinn machen:
- bei einem grösseren Erwerbseinkommen über das gesetzliche Pensionierungsalter hinaus macht der Bezug der AHV-Rente keinen Sinn, weil die Rente zusammen mit dem Einkommen versteuert werden muss; der Aufschub macht sich in diesem Fall doppelt bezahlt: durch Steuerersparnis und eine höhere (aufgeschobene) AHV-Rente
- wenn die Lebenshaltungskosten ohnehin gedeckt sind (z.B.durch Partner) und kein grösseres Vermögen vorhanden ist, vgl. AHV und Frühpensionierung
- bei sehr guter Gesundheit und einer möglichen höheren Lebenserwartung