Nachfolgend werden häufige Fragen im Zusammenhang mit der Pensionskasse beantwortet.
- Wie hoch wird meine Altersrente ausfallen?
- In welchem Alter kann ich mich pensionieren lassen? Muss ich mit Alter 65 Jahre bzw. 64-65 Jahre bei Frauen in Pension gehen?
- Gibt es eine Möglichkeit, zusätzlich in die Pensionskasse einzuzahlen (Einkauf)?
- Kann ich bei der Pensionierung mein Sparguthaben teilweise oder ganz in Kapitalform beziehen?
- Rente oder Kapital? Welche Variante ist besser?
- Was passiert beim Tod vor oder nach der Pensionierung?
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Wie hoch wird meine Altersrente ausfallen?
Die Höhe der Altersrente der Pensionskasse ist vom persönlichen Pensionskassenvermögen abhängig. Die Pensionskasse versendet jährlich einen Vorsorgeausweis mit Angaben zum Sparguthaben, zu erwarteten Renten für verschiedene Alter der Pensionierung und dem Umwandlungssatz.
Die jährliche Altersrente der Pensionskasse berechnet sich für jedes Pensionierungsalter einzeln aus Sparguthaben X Umwandlungssatz.
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In welchem Alter kann ich mich pensionieren lassen? Muss ich mit Alter 65 Jahre bzw. 64-65 Jahre bei Frauen in Pension gehen?
Generell gilt das gesetzliche Rücktrittsalter der AHV (65 Jahre bzw. 64-65 Jahre bei Frauen). Die Pensionierung ist aber bei den meisten Pensionskassen zwischen Alter 58-60 (Frühpensionierung) und 68-70 (Aufschub der Pensionierung) frei wählbar.
Eine Frühpensionierung hat allerdings eine verhältnismässig grosse lebenslange Reduktion der Rente zur Folge.
Beim Aufschub der Pensionierung werden je nach Pensionskasse ab dem gesetzlichen Rücktrittsalter keine Beiträge mehr entrichtet, was eine kleinere Erhöhung der Rente bewirkt.
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Gibt es eine Möglichkeit, zusätzlich in die Pensionskasse einzuzahlen (Einkauf)?
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind möglich, allerdings mit folgenden Einschränkungen:
– nur bis 3 Jahre vor der Pensionierung
– die maximal mögliche Einkaufssumme ist nicht überschritten
– ein Vorbezug für Wohneigentum muss in der Regel zuerst zurückgezahlt werden
Die Bedingungen sind abhängig von der Pensionskasse.
Durch einen Einkauf wird das angesparte Kapital erhöht und damit die Rente der Pensionskasse.
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Kann ich bei der Pensionierung mein Sparguthaben teilweise oder ganz in Kapitalform beziehen?
Bei der Pensionierung kann das eigene Pensionskassenvermögen ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden.
Das Kapital steht dann als Alterskapital (zur Deckung der Lebenshaltungskosten) zur Verfügung.
Die Verwaltung und der Abbau des Alterskapitals muss selber wahrgenommen- und das Risiko selber getragen werden.
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Rente oder Kapital? Welche Variante ist besser?
Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten und es hängt massgeblich von den persönlichen Verhältnissen ab.
Hier wird der Standpunkt vertreten, dass die Renten von AHV und Pensionskasse den existenziellen Grundbedarf decken sollten.
Bei einem grossen Pensionskassenvermögen kann ein Bezug Sinn machen – die Nachteile des Kapitalbezugs (Risiko) sind dann viel kleiner.
Weitere Informationen: Rente oder Kapital?
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Was passiert beim Tod vor oder nach der Pensionierung?
Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente besteht gemäss BVG bei Ehepaaren (und eigetragenen Partnerschaften), wenn der überlebende Partner bzw. Partnerin
– für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen muss oder
– älter als 45 Jahre ist und
– die Ehe/Partnerschaft mindestens fünf Jahre gedauert hat
Die Hinterbliebenenrente ist gemäss BVG mindestens 60% der vollen versicherten Invalidenrente oder der bezogenen Altersrente.
Je nach Pensionskasse kann vor der Pensionierung die Rente auch als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden.
Beim Fehlen der Voraussetzungen (vgl. oben) wird an nahe stehende Personen gemäss BVG eine einmalige Kapitalabfindung in der Höhe von drei Jahresrenten (BVG, Art. 19, Abs. 2) ausbezahlt.
Hintergrund-Informationen vgl. BVG, Art. 19-21
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