Allgemeines

Bei der Pensionskasse kann die Rente (je nach Pensionskasse) ab einem Alter von 58-60 Jahren (Frühpensionierung) bis 68-70 Jahren (Aufschub der Pensionierung) bezogen werden.
Bei einer Frühpensionierung wird die Rente lebenslänglich gekürzt.

Optionen der Frühpensionierung

Die Pensionskasse versendet jährlich einen Vorsorgeausweis mit Angaben zum Sparguthaben, zu erwarteten Renten für verschiedene Alter der Pensionierung und dem Umwandlungssatz. Dort sind die Renten bei einer Frühpensionierung aufgeführt und es ist ersichtlich, wie gross die Reduktion der Rente sein wird.

Die Frühpensionierung führt nicht nur zu einer kleineren Rente, sondern es ist zu bedenken, dass bis zur gesetzlichen Pensionierung keine AHV-Rente bezahlt wird und zudem die Beiträge für Nichtberufstätige zu bezahlen sind. Um diese Einkommenslücke zu mindern, bieten die meisten Pensionskassen eine Überbrückungsrente für die Zeit bis zur gesetzlichen Pensionierung an. Dies führt zusätzlich zu einer lebenslang kleineren Rente.
Je nach Pensionskasse gibt es die Option einer halben und ganzen Überbrückungs-Rente. Die Höhe dieser Rente wird von der Pensionskasse festgelegt und entspricht meistens der halben maximalen AHV-Rente (bei einem Beschäftigungsgrad von 100%).
Je nach Pensionierungs-Grund kann die Überbrückungs-Rente vom Arbeitgeber unterstützt werden, damit und die Rente (nach der Pensionierung) weniger stark reduziert wird.

Eine Option zur Frühpensionierung ist die Teil-Pensionierung. Dabei wird – wie der Begriff besagt – die Pensionierung in Raten begonnen. Dabei wird das Arbeitspensum schrittweise reduziert und bei jedem Schritt wird die Teil-Rente grösser, damit das Einkommen nicht zu stark reduziert wird. Ausserdem kann jeweils ein Teil des Pensionskassen-Kapitals bezogen werden. Wie bei der Überbrückungs-Rente wird für die Berechnung der Rente das (verbleibende) Pensionskassen-Kapital herangezogen: je mehr Rente vor dem gesetzlichen Rentenalter bezogen wird, desto geringer fallen die Renten im Rentenalter aus.

Für genauere Angaben zu den Optionen der Pensionierung ist in jedem Fall eine Renten-Vorausberechnung und eine Beratung durch die Pensionskasse notwendig.
Weitere Informationen zur Frühpensionierung (Rubrik „Praktisches“).

Frühpensionierung und AHV

Die AHV kann bis zu 2 Jahren vor dem gesetzlichen Rentenalter bezogen werden. Dies hat wie bei der Pensionskasse zur Folge, dass die Rente lebenslänglich gekürzt wird. Ausserdem ist sicherzustellen, dass bis zum gesetzlichen Rentenalter AHV-Beiträge für Nichtberufstätige zu bezahlen sind.
Weitere Informationen: AHV und Frühpensionierung

Pensionierungsrechner

Vorsorge-Berechnungen mit AHV, Pensionskasse, der persönlichen Vorsorge (Säule 3a) inkl. Budget und Auswertung sind mit dem Pensionierungs-Rechner möglich. Die Ergebnisse liefern ein besseres Verständnis der persönlichen Vorsorge-Situation, ersetzen aber keine professionelle Beratung.
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