Für diese Altersgruppe ist die Vorsorge an sich noch keine Thema.
Trotzdem gibt es einige Weichen, die richtig gestellt werden sollten.Rubriken:
Persönliche Vorsorge
Auszeiten und Teilzeitarbeit
Erwerb von Wohneigentum
Beruflich und persönlich nicht alles auf eine Karte setzen
Persönliche Vorsorge
Ergänzend zu AHV und Pensionskasse macht eine zusätzliche persönliche Vorsorge Sinn, vor allem weil über die zukünftige Ausgestaltung der Altersvorsorge keine verlässlichen Informationen vorliegen.
Im Rahmen der sog. Säule 3 können jährlich Beiträge bis zu einer bestimmten Höhe (aktuell Fr. 7'056 (2023)) eingezahlt- und bei den Steuern abgezogen werden.
Mit der persönlichen Altersvorsorge sollte möglichst vor 40 Jahren begonnen werden – ausreichend ist meistens der steuerlich abziehbare Maximal-Betrag in ein Säule 3a Vorsorgekonto.
Bei der Pensionierung werden die Vorsorgekonti aufgelöst und das frei werdende Kapital wird mit einem reduzierten Steuersatz besteuert. Dieser Steuersatz ist aber nicht linear und grössere Beträge werden überproportional besteuert. Aus diesem Grund macht es Sinn, mehrere Vorsorgekonti mit verschiedener Laufzeit anzulegen und damit ist ein über mehrere Jahre gestaffelter Bezug des Vorsorgekapitals möglich.
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Auszeiten und Teilzeitarbeit
In vielen Fällen ist es persönlich sehr wertvoll, die berufliche Beschäftigung zu unterbrechen oder längerfristig zu reduzieren.
Bei Auszeiten wird für längere Zeit keiner bezahlten Beschäftigung nachgegangen. Bezüglich Altersvorsorge hat dies keinen Einfluss. Es ist aber sicherzustellen, dass der jährliche Minimalbetrag in die AHV einbezahlt wird, damit später keine Kürzung der AHV erfolgt. In der Regel reicht ein jährliches Einkommen von aktuell ca. Fr. 5’000 – bei einem Vermögen über Fr. 300’000 ist der Betrag höher.
Weitere Informationen: Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO
Bei Teilzeit-Arbeit wird das Arbeitspensum längerfristig reduziert. Bezüglich Altersvorsorge lässt sich folgendes sagen:
- Reduzierte Pensen fallen in jüngeren Jahren weniger ins Gewicht als nach 50 Jahren, weil mit zunehmendem Alter einerseits der Lohn meistens grösser wird und andererseits die prozentualen Beiträge an die Pensionskasse mit dem Alter steigen.
- Eine langfristige Teilzeit-Arbeit hat einen Einfluss auf die künftigen Renten, weil dadurch merklich weniger Beiträge an AHV und Pensionskassen einbezahlt werden. Vor allem bei der Pensionskasse ist der Einfluss wegen des Koordinationsabzugs überproportional: beispielsweise kann eine permanente Reduktion auf 80% eine Reduktion der Renten auf 25% bewirken. Es ist aber bei vielen Pensionskassen möglich, bei einem Teilzeit-Pensum jährlich zusätzlich Beiträge einzuzahlen – dadurch lassen sich auch Steuern sparen.
Bei längeren Auszeiten ist sicherzustellen, dass die jährlichen minimalen AHV-Beiträge einbezahlt werden.
Eine länger dauernde Teilzeitarbeit ist für die Altersvorsorge in jungen Jahren vorteilhafter. Bei einer dauernden Teilzeitarbeit nach 50 Jahren ist eine jährliche Einzahlung in die Pensionskasse zu prüfen.
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Erwerb von Wohneigentum
Beim Kauf von Immobilien besteht die Möglichkeit, das dazu erforderliche Eigenkapital durch Entnahme von Geldern aus der Pensionskasse zu erhöhen. In vielen Fällen ist dadurch erst der Erwerb einer Liegenschaft möglich. Beim Verkauf der Liegenschaft vor der Pensionierung werden die Gelder aus der Pensionskasse wieder der Pensionskasse zugeführt.
Bei der Entnahme von Kapital aus der Pensionskasse ist zu berücksichtigen, dass die Altersvorsorge der Pensionskasse entsprechend reduziert wird. Bei einer grossen Entnahme von Pensionskassengeldern kann es dazu führen, dass bei der Pensionierung die Immobilie verkauft werden muss, weil die Tragbarkeit der Hypothek (für die Bank) nicht mehr gegeben ist oder die Renten aus AHV und Pensionskasse für den Lebensunterhalt nicht mehr ausreichen. Es ist aber möglich, die bezogenen Gelder der Pensionskasse über mehrere Jahre verteilt zurückzuzahlen und dadurch die Altersvorsorge der Pensionskasse zu sichern.
Bei der Entnahme von Geldern aus der Pensionskasse für den Erwerb von Wohneigentum ist zu berücksichtigen, dass dadurch die Altersrente der Pensionskasse reduziert wird und bei der Pensionierung das Wohneigentum möglicherweise verkauft werden muss. Dem kann durch Rückzahlung an die Pensionskasse begegnet werden.
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Beruflich und persönlich nicht alles auf eine Karte setzen
Die Zeiten mit mehr oder weniger verlässlichen Zukunftsaussichten sind leider vorbei. Wenn jemand aktuell in einem Berufszweig mit guten Berufsaussichten arbeitet, heisst dies nicht, dass dies auch in 10 Jahren noch so ist. Das Problem dabei ist, dass jede Arbeit in einem Tätigkeitsfeld bis zu einem gewissen Grad eine Spezialisierung bedeutet, d.h. es werden Kenntnisse und Erfahrungen gemacht, die möglicherweise später nicht mehr gefragt sind. Sicher ist ein Neustart immer möglich, aber nach 50 Jahren wird dies sehr schwierig.
Ideal ist es, einerseits eine möglichst breite Qualifikation zu behalten und andererseits neue berufliche Trends zu beobachten und das aktuelle Berufsfeld stets kritisch zu prüfen. Optimal ist es, wenn parallel zum Hauptberuf ein zweites berufliches Standbein besteht oder aufgebaut werden kann – damit besteht ein „Plan B“ für den Fall, dass im Hauptberuf wenig bis keine Arbeitsmöglichkeiten mehr bestehen.
Auf der persönlichen Ebene ist es ähnlich, was Beziehungen und Familie betrifft. Es ist sicherer, wenn in einer Beziehung beide in ähnlicher Weise berufstätig sind als wenn die überwiegende Berufsarbeit nur von einem von beiden geleistet wird. Bei letzterem Fall ist es bei beruflichen Problemen (vor allem nach 50 Jahren) nicht möglich, dass der Partner bzw. die Partnerin vorübergehend (oder im höheren Alter möglicherweise dauernd) das Einkommen sichern kann.
Dazu kommt, dass Personen mit einem dauernd kleinen Arbeitspensum (weniger als 60%) im Alter praktisch keine 2. Säule (Pensionskasse) haben. Dies bedeutet nicht nur eine Abhängigkeit vom Partner bzw. der Partnerin, sondern auch ein viel kleineres Einkommen im Alter für beide.
Im beruflichen und privaten Leben ist es sinnvoll, eine „robuste“ langfristige Perspektive in zweierlei Hinsicht zu haben:
Erstens sind Vorkehrungen zu treffen (berufliche Unabhängigkeit, in einer Partnerschaft ausgewogene Arbeitspensen).
Zweitens gehören Flexibilität und Wandel zum beruflichen Leben und damit die Fähigkeit, neue Chancen rechtzeitig zu erkennen und zu nutzen.
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