Für diese Altersgruppe steht die Pensionierung nicht im Vordergrund.
Es ist aber möglich und sinnvoll, einige Jahre vor der Pensionierung die zukünftige finanzielle Situation in der Pensionierungsphase zu prüfen und bei Bedarf entsprechende Vorkehrungen zu treffen.Rubriken:
Standortbestimmung zur Vorsorge
Möglichkeiten der Verbesserung der Vorsorgesituation
Amortisation von Hypotheken
Standortbestimmung zur Vorsorge
Abschätzung der Vorsorge-Situation
Mit 50 Jahren sind bereits viele Einzahlungen in AHV, Pensionskasse und ggf. Konten der 3. Säule geleistet worden und eine erste Abschätzung der Vorsorge-Situation ist bereits möglich. Beim 3-Säulen-Konzept ist die Vorsorge so ausgelegt, dass mit der ersten und zweiten Säule 60% des Einkommens vor der Pensionierung abgedeckt wird. Durch das fehlende Einkommen entsteht eine Vorsorgelücke, die soweit möglich durch die Selbstvorsorge (3. Säule) abzudecken ist. Welchen Anteil des Erwerbseinkommens auch nach der Pensionierung als Alterseinkommen zur Verfügung stehen soll, ist individuell sehr verschieden und hängt vom angestrebten Lebensstil nach der Pensionierung ab.
Weitere Angaben zur Vorsorgelücke und deren Interpretation: Die Vorsorgelücke
Für die Abschätzung der Vorsorge-Situation ist es unumgänglich, dass Klarheit über den Lebensstil nach der Pensionierung besteht und ein Budget der Ausgaben erstellt wird. In einem ersten Schritt sind zwei Erhebungen empfehlenswert:
1. Erhebung der Einkünfte in der Pensionierungsphase:
Dazu zählen Renten der AHV und der Pensionskasse sowie der (jährliche) Betrag aus dem Kapitalabbau der persönlichen Vorsorge und weitere Einkünfte:
- für die Bestimmung der künftigen AHV-Rente muss bei der AHV-Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons ein Antrag für die Rentenvorausberechnung eingereicht werden und
- bei der Pensionskasse sind die Angaben den jährlich verschickten Versicherungsausweis zu entnehmen;
- bei der persönlichen Vorsorge ist zu bestimmen, welcher Teil des Kapitals jährlich als Alterseinkommen verbraucht werden kann.
2. Erstellung eines Budgets für die Pensionierung:
Für ein realistisches Budget werden mit Vorteil zuerst die aktuellen jährlichen Ausgaben ermittelt und so bereinigt, dass ein Budget für die Pensionierung erstellt werden kann.
Anschliessend können die voraussichtlichen Einkünfte mit dem Budget verglichen werden. Falls die erwarteten Einkünften kleiner als das Budget sind, kann versucht werden, die persönliche Vorsorge in der verbleibenden Zeit bis zur Pensionierung zu verbessern (vgl. nächster Abschnitt). Bei grösseren Einkommenslücken muss der bisherige Lebensstil den finanziellen Möglichkeiten angepasst werden, d.h. das Pensionierungs-Budget ist dementsprechend anzupassen.
In der Rubrik des Pensionierungsrechners sind Berechnungs-Tools auf der Basis von EXCEL abgelegt, die eine Unterstützung bieten können.
Für die Erhebung der Einkünfte aus den drei Säulen und die Erstellung eines einfachen Budgets (mit Erhebung der jährlichen Ausgaben) steht der Pensionierungsrechner 50plus zur Verfügung.
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Möglichkeiten der Verbesserung der Vorsorge-Situation
Mit 50 Jahren besteht noch die Möglichkeit, die künftigen Leistungen der Vorsorge zu verbessern. Die meisten Massnahmen betreffen das Sparen und Einzahlen in die Säule 1 bis 3. Folgende Möglichkeiten bestehen können geprüft werden:
1. Säule: falls bei der AHV Beitragslücken bestehen, können diese möglicherweise noch geschlossen werden.
2. Säule: zusätzliche steuerbegünstigte Einzahlungen in die Pensionskasse sind zu prüfen. Bei einem Wohneigentums-Vorbezug kann dieser Vorbezug zurückgezahlt werden und damit wird die Rente der Pensionskasse erhöht.
Bei Teilzeitarbeit können je nach Arbeitgeber und Pensionskasse monatlich die fehlenden Beiträge eines Vollzeitpensums vom Lohn abgezogen werden.
3. Säule: Ausschöpfen der Einzahlung in die steuerbegünstigte Säule 3a, aktuell können jährlich maximal 7'056 (2023) Franken eingezahlt werden
Bei einem höheren Kapital in der Pensionskasse (über 1 Mio.) ist ein Kapitalbezug zu prüfen und bei der Berechnung des Alterseinkommens zu berücksichtigen.
Eine Möglichkeit, die nicht ein Sparen und Einzahlen in die Vorsorge betrifft, ist das Maximieren des Arbeitspensums. In den Jahren vor der Pensionierung werden am meisten Einzahlungen in die Pensionskasse getätigt und durch ein Vergrössern des Arbeitspensums verbessert sich die Vorsorgesituation. Umgekehrt verschlechtert sich die Vorsorgesituation bei Teilzeitarbeit und vor allem auch bei einer Frühpensionierung – diese ist nur bei einer guten Vorsorgesituation realistisch.
Mit 50 Jahren ist eine erste Abschätzung der Vorsorge-Situation möglich und es ist sehr zu empfehlen, die Vorsorgeleistungen nach der Pensionierung zu erheben und ein Budget für die Pensionierung zu erstellen. Je nach Ergebnis können noch Massnahmen für die Verbesserung der künftigen Leistungen der Vorsorge getroffen werden.
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Amortisation von Hypotheken
Tragbarkeit nach der Pension
Wohneigentum wird in der Regel zu einem grossen Anteil über Hypotheken finanziert. Die Geldgeber (Banken) verlangen als Sicherheit ein minimales Einkommen, das die geschätzten Liegenschaftskosten genügend deckt. Als Faustregel für die sog. „Tragbarkeit“ gilt die folgende Formel:
- Liegenschaftskosten (jährlich):
1% Unterhalt +5% Hypothekarzins = 6% des Liegenschaftswertes - Liegenschaftskosten müssen kleiner als 1/3 des Nettoeinkommens sein
- im Pensionierungsalter können nebst Erträgen aus Kapitalanlagen auch den Kapitalverzehr in die Tragbarkeitsrechnung einbezogen werden
Massnahmen für die Sicherung der Tragbarkeit
Je nach erwartetem Einkommen nach der Pensionierung lässt sich bereits mit 50 Jahren abschätzen, ob die Tragbarkeit nach der Pensionierung noch gegeben ist. Die zwei grössten Risiken sind die Höhe der Hypothek und der Anteil, der als Vorbezug aus der Pensionskasse entnommen worden ist. Falls beide Risiken zutreffen, wird die Finanzierung im Alter schwer möglich sein: die Hypothek erfordert ein hohes Einkommen, das durch den Vorbezug der Pensionskasse geringer ist.
Je nach Höhe der Hypothek muss diese in den folgenden 10 Jahren entsprechend verringert werden können, vorausgesetzt der Verkauf der Liegenschaft ist nicht bereits vorgesehen. Falls keine Erbschaft in Sichtweite ist, muss dies vor allem durch Sparen geschehen.
Zu berücksichtigen sind die Einzahlungen in die 3. Säule, die für die Amortisation der Hypothek verwendet werden können. Allerdings sind dann diese Gelder an die Liegenschaft gebunden und können nicht für den Vermögensverzehr (zusätzliches Einkommen) verwendet werden.
Falls das Wohneigentum auch nach der Pensionierung behalten werden soll, ist die Tragbarkeit nach der Pension sicherzustellen, ggf. durch Reduktion der Hypothek. Es macht Sinn, die Situation zusammen mit dem Geldgeber zu klären.
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