In den paar Jahren vor der Pensionierung sind einige Dinge zu erledigen, die nicht vergessen gehen sollten. Hier werden die wichtigsten Themen aufgeführt.
Rubriken:
Drei bis fünf Jahre vor der Pensionierung
Ein Jahr vor der Pensionierung
Drei bis fünf Jahre vor der Pensionierung
Erstellung des definitiven Pensionierungs-Budgets
Ein definitives Budget mit den neusten Zahlen der AHV- und Pensionskassen-Renten sollte vor der Pensionierung vorliegen. Möglicherweise ist bereits mit ca. 50 Jahren ein provisorisches Budget erstellt worden, so dass die finanzielle Situation bereits in groben Zügen bekannt ist. Wie mit 50 Jahren sollten die Angaben von AHV und Pensionskasse noch einmal erhoben werden. Zu berücksichtigen sind noch allfällige Senkungen des Umwandlungssatzes, soweit diese bereits bekannt sind.
Weiter zu berücksichtigen ist der angestrebte Lebensstil und die Wohnsituation nach der Pensionierung. Wenn der Partner bzw. die Partnerin noch länger arbeitet, wäre ein Budget für den Zeitraum bis zur Pensionierung von beiden sinnvoll. Der Pensionierungs-Rechner 65plus ermöglicht die detaillierte Berechnung insbesondere der Phase vor der Pensionierung für eine und zwei Personen.
Bei einer Frühpensionierung ist zu berücksichtigen, dass jährlich der Betrag für Nichterwerbstätige der AHV zu bezahlen ist. Bei einem genügend grossen Einkommen des Partners bzw. der Partnerin entfällt dieser Beitrag. Zur Berechnung des Betrags vgl. AHV und Frühpensionierung.
Einkäufe in die Pensionskasse
Vor allem wenn das Kapital (bzw. ein Teil davon) bei der Pensionierung bezogen wird, ist ein Einkauf in den Jahren vor der Pensionierung steuerlich besonders interessant. Aus steuerlichen Gründen ist folgendes zu berücksichtigen:
- bei einem geplanten Kapitalbezug sollte der Einkauf mindestens 3 Jahre vor der Pensionierung erfolgen
- bei grösseren Beträgen ist aus steuerlichen Gründen eine gestaffelte Einzahlung über mehrere Jahre sinnvoll
Nach einem früheren Kapitalbezug für Wohneigentum ist eine Einzahlung in der Regel leider erst möglich, nachdem der bezogene Betrag für das Wohneigentum wieder einbezahlt worden ist.
Vor allem bei grösseren Einzahlungen wäre vorgängig die finanzielle Situation der Pensionskasse soweit möglich zu prüfen. Eine wichtige Kenngrösse ist der Deckungsgrad der Pensionskasse (Kapital im Verhältnis zu den Verpflichtungen), der über 100 Prozent liegen sollte.
Kapitalbezug
Eine der wichtigsten Fragen der Pensionierung ist der Entscheid, ob bzw. welchen Anteil des angesparten Vermögens der Pensionskasse ausgezahlt werden soll. Der beantragte Kapitalbezug kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Weitere Informationen vgl. Rente oder Kapital.
Falls nun Kapital bezogen werden soll, ist zwingend die Frist der Pensionskasse zu berücksichtigen, die 1 bis 3 Jahre vor der Pensionierung liegt. Mit dieser Frist wird gleichzeitig auch Datum der Pensionierung festgelegt.
Wegen der Bedeutung dieser Frage ist vor allem bei einem grossen Kapital eine möglichst unabhängige Beratung notwendig. Dasselbe gilt für das Verwalten und Anlegen der Gelder aus der Pensionskasse.
Bezug von Geldern der Säule 3a
Wie beim Kapitalbezug bei der Pensionskasse ist der Bezug des Vorsorgeguthabens aus der Säule 3a festzulegen. Aus steuerlichen Gründen ist es empfehlenswert, die Bezüge aus 3a-Konti wie auch den allfälligen Bezug von Pensionskassengeldern über mehrere Jahre zu verteilen. Bei Versicherungslösungen ist der Bezug in der Regel fest definiert, dies ist für einen gestaffelten Bezug zu berücksichtigen.
Wie bei den Pensionskassengeldern ist zu bemerken, dass das Anlegen der Gelder nicht Thema dieser Website ist und eine Beratung in Anspruch genommen werden sollte.
Reduktion bzw. Ablösen von Hypotheken
Bereits mit 50 Jahren ist zu prüfen, ob wegen des kleineren Einkommens nach der Pensionierung die Tragbarkeit der Hypothek (für die Bank) noch gegeben ist, vgl. Themen für 50-Jährige. Falls eine Reduktion der Hypothek geplant ist, sollte dies rechtzeitig in die Wege geleitet werden, vor allem bei Festhypotheken.
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Ein Jahr vor der Pensionierung
Wichtige Fristen
Eine für Erwerbstätige folgenreichste Massnahme ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses für die (Früh-)Pensionierung. Die Kündigungsfrist ist in der Regel 3 Monate, sollte aber zur Sicherheit abgeklärt werden.
Die Anmeldung bei der Pensionskasse sollte der Betrieb übernehmen. Bei einer Frühpensionierung gibt es verschiedene Optionen und diese sollten gründlich geprüft werden. Die Meldung eines Kapitalbezugs ist in dieser Phase bereits vor 1-3 Jahren vorher geschehen.
Bei einer ordentlichen Pensionierung mit 64/65 Jahren muss die AHV-Rente zwingend selber (bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes) beantragt werden, und zwar mindestens 3 Monate vor dem letzten Arbeitstag.
Weiteres
Vor der Pensionierung (auch einer Frühpensionierung) können Beiträge in die Säule 3a nur bis zur Pensionierung eingezahlt werden. Schon aus steuerlichen Gründen macht eine letzte Zahlung vor dem Datum der Pensionierung Sinn.
In den letzten Jahren vor der Pensionierung sind einige Dinge zu klären und zu organisieren, damit dann die Pensionierung wunschgemäss verlaufen kann. Zu beachten sind insbesondere vorgegebene Fristen.
Angestellte sind obligatorisch der Unfallversicherung SUVA angeschlossen und diese Versicherung fällt mit der Pensionierung weg. Vor der Pensionierung muss deshalb (meistens bei der Krankenkasse) die Deckung von Unfall eingeschlossen werden.
Melden sie sich bei Fragen und Unklarheiten über das Kontaktformular. Bitte nicht vergessen, ihre Mailadresse anzugeben.